1. Allgemeine Nutzungsbedingungen der yoozoo GmbH
1.1. „Octopus“ und dazugehörige Module sind ein Angebot der
yoozoo GmbH
Salzburger Str. 18
10825 Berlin
Deutschland
im Nachfolgenden “yoozoo” genannt.
Unter der Geschäftsbezeichnung „Octopus“ bietet yoozoo Aufnahme- und Bearbeitungsleistungen für Fahrzeugfotos und -videos an.
1.2. Das Angebot richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die Leistungen richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3. Vom Kunden eingebrachte, abweichende, ergänzende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses, widerspruchslose Ausführung einer Bestellung ist kein Einvernehmen mit der Einziehung anderer AGB.
1.4. Der Vertragsschluss kommt durch Annahme des von yoozoo übermittelten Angebots zustande. Ein Angebot von yoozoo hat, soweit nicht anders angegeben eine Geltungsdauer von 14 Tagen. yoozoo bietet Probezugänge an, die eine limitierte Anzahl von Bildbearbeitungen bzw. eine beschränkte Nutzungsdauer haben und mit Überschreitung der Nutzungsdauer bzw. Erreichen der Anzahl der Bildbearbeitungen
deaktiviert werden.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Bildbearbeitung der yoozoo erfolgt als Dienstleistung und dem Kunden wird keine Software zur eigenen Bildbearbeitung zur Verfügung gestellt. Je nach Art der Einlieferung der Bild- oder Videodateien stehen dem Kunden verschiedene Konfigurationsmöglichkeiten für die Bildbearbeitung zur Verfügung. yoozoo kann hierfür eine Clientsoftware zur Datenerfassung bzw. -abruf zur Verfügung stellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, soweit zumindest eine web- oder FTP-basierte Möglichkeit der Datenerfassung und des Datenabrufs besteht. Darüber hinaus kann yoozoo auch weitere Anwendungen, z.B. zur Archivierung der bearbeiteten Bilder als zusätzliche Funktionalitäten anbieten.
2.2. Soweit yoozoo dem Kunden Software zur Verfügung stellt, so räumt yoozoo dem Kunden ein nicht-exklusives, auf die Vertragslaufzeit beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
2.3. Bei der Verwendung von Hintergründen oder sonstigen Bildelementen, die durch yoozoo zur Verfügung gestellt werden, wird dem Kunden an diesen Bildelementen ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen des konkret durch yoozoo bearbeiteten Bildes eingeräumt. An dem bearbeiteten Bild räumt die yoozoo an den Kunden die exklusiven Nutzungsrechte ein, soweit durch die Bearbeitung ein eigenes Nutzungsrecht bei yoozoo entstanden ist. Die Klärung der Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien obliegt allein dem Kunden und die Rechteeinräumung durch yoozoo erfolgt vorbehaltlich einer solchen Klärung der Rechte an den Ausgangsmaterialien, die nicht durch yoozoo gestellt werden.
2.4. Die von yoozoo zugewiesenen bzw. vom Kunden individualisierten Zugangsdaten sind geheim zu halten und werden personalisiert vergeben, soweit nicht anders verabredet; die Anzahl der Zugänge kann durch yoozoo beschränkt werden, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Die Weitergabe von
Zugangsdaten ist nur an Mitarbeiter und Dienstleister für eigene unternehmensinterne Zwecke erlaubt. Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte zu deren eigenen Zwecken ist nur mit Zustimmung von yoozoo zulässig.
2.5. Der Kunde ist nicht berechtigt etwaige durch yoozoo überlassene Software zu verändern oder zu bearbeiten, soweit dies nicht im Rahmen ausdrücklich dokumentierter Konfigurationsmöglichkeiten geschieht. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Einwilligung der yoozoo eigene Add-Ons oder anderweitige Software zu entwickeln, die direkt auf die Software der yoozoo zugreift oder diese steuert.
3. Nutzungsumfang
3.1. Der Kunde kann mit der von yoozoo zur Verfügung gestellten Mobil-App Fahrzeugfotos, 360°-Bilderserien und Videos aufnehmen und übermitteln, oder per Web-Client oder API Fahrzeugfotos übermitteln. Durch die Auswahl eines für Ihn konfigurierten Produktes, entscheidet er unter anderem über die gewünschte Bearbeitungsart sowie die Verwendung von Logos, Wasserzeichen, und Kennzeicheneinlegern.
3.2. Alternativ zu den Bildelementen von yoozoo kann der Kunde eigene Grafiken zur Überarbeitung der eingelieferten Bilder zur Verfügung stellen, soweit diese den technischen Vorgaben von yoozoo entsprechen. Bei der Nutzung von Bildelementen des Kunden ist yoozoo nicht für die finale Bildqualität verantwortlich.
3.3. Die Bearbeitungszeit der Bilder oder Videos beträgt im Schnitt bis zu 24 Stunden und kann im Einzelfall auch mehr als 48 Stunden betragen. Sollte die Bearbeitungszeit voraussichtlich 48 Stunden überschreiten, wird yoozoo die Kunden hierüber vorab informieren.
3.4. Der Kunde kann die bearbeiteten Bilddaten per FTP geliefert bekommen oder Bild- und Videodaten von einer Webseite abrufen. yoozoo kann zu diesem Zweck auch eine Clientsoftware zur Verfügung stellen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
3.5. Der Kunde hat die Bild- bzw. Videodateien an Werktagen (Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen) innerhalb von 24h abzurufen und zu überprüfen. Außerhalb von Werktagen ruht die Prüfungspflicht. Soweit der Kunde innerhalb der Frist keine Mängel rügt, gelten die Bearbeitungen als abgenommen. Eine Verlängerung der Abnahmefrist ist nur im voraus und nur dann möglich, wenn aufgrund der Anzahl der Bild- bzw. Videodateien eine Prüfung tatsächlich nicht möglich ist.
3.6. yoozoo kann dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, bearbeitete Bilder und Videos mittels entsprechender Schnittstellentechnik direkt in Redaktionssysteme der Kunden einzubinden. In diesen Fällen gilt die Einbindung ins Redaktionssystem als Abnahme.
3.7. Mit Ausnahme des web- bzw. FTP-basierten Zugangs zum yoozoo Service ist die Auslieferung eventueller Client-Software an die Nutzer nicht Gegenstand der Leistung der yoozoo und obliegt allein dem Kunden. Hierfür kann der Kunde sich auch der Dienste Dritter (z.B. externer Dienstleister) bedienen. yoozoo wird den Kunden hierbei ggfs. im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung unterstützen.
3.8. Die Nutzung der Dienste von yoozoo ist nur zu eigenen, betrieblichen Zwecken zulässig, der Weiterverkauf von Leistungen an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von yoozoo ist ausgeschlossen.
3.9. yoozoo ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
3.10. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer, oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung an Dritte hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbare Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
3.11. yoozoo kann die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder- oder Videos pro Monat einschränken, wenn durch eine Überlastung die Leistungsfähigkeit von yoozoo insgesamt eingeschränkt werden würde.
4. Supportleistungen
4.1. yoozoo bietet seinen Kunden Support per E-Mail an. Darüber hinaus kann yoozoo seinen Kunden auch telefonischen Support anbieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
4.2. Der Support von yoozoo ist an Werktagen von 9:00-18:00 Uhr CET/CEST (Geschäftszeiten) erreichbar.
4.3. Der Kunde hat im Rahmen der Anmeldung für die Dienste von yoozoo einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, an den etwaige Erklärungen zu richten sind. Der Kunde wird yoozoo unverzüglich einen neuen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen, sollte der bisherige Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist mindestens eine E-Mail-Adresse für den Ansprechpartner und eine ladungsfähige Anschrift des Kunden anzugeben.
4.4. Das Angebot von yoozoo ist während der Geschäftszeiten zu 98% im Jahresmittel verfügbar. Es gelten zum Nachweis der Verfügbarkeit die Serverprotokolle der yoozoo, einschließlich deren Anbindung an das Internet. Angekündigte Wartungsarbeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
4.5. yoozoo kann neue Versionen als automatische Updates oder als optionale Downloads, auch über App Stores von Drittanbietern zur Verfügung stellen.
4.6. Etwaige im voraus angekündigte Funktionalitäten sind unverbindlich, soweit keine individuellen Zusagen getroffen wurden. yoozoo behält sich vor, angekündigte Funktionalitäten nicht oder später umzusetzen. yoozoo kann einzelne Funktionalitäten im Rahmen von Updates abschalten, soweit hierdurch die Funktionalität insgesamt nicht eingeschränkt wird bzw. soweit Funktionalitäten auf anderem Wege genutzt werden können. Unabhängig davon behält sich yoozoo die Anpassung von Funktionalitäten aufgrund der Veränderung der Rechtslage oder Rechtsprechung jederzeit vor.
5. Nutzungsgebühren
5.1. Die Preise für die Bildbearbeitungsleistungen der yoozoo richten sich jeweils nach dem Einzelvertrag mit dem Kunden.
5.2. yoozoo erstellt eine monatliche Abrechnung über ihre Leistungen und stellt diese wie vereinbart in Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen erfolgen ohne Abzüge, insbesondere wird kein Skonto gewährt.
5.3. Die Nutzungsrechte an den bearbeiteten Bildern bzw. Videos gehen mit dem Download auf den Kunden über, wobei die Rechteübertragung für den Fall auflösend bedingt ist, dass der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug gerät.
5.4. yoozoo ist berechtigt den Zugang des Kunden zu den Leistungen von yoozoo zu sperren, solange der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
6. Gewerbliche Schutzrechte, Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1. yoozoo ist Inhaberin sämtlicher gewerblicher Schutzrechte an der Software sowie der Marke „Piranha“.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich zum Nichtangriff auf eingetragene oder von yoozoo in Gebrauch genommene Marken, Geschäftsbezeichnungen oder sonstige Schutzrechte.
6.3. Soweit der Kunde auf den übermittelten Bildern oder in den übermittelten Videos personenbezogene Daten zur Bearbeitung durch yoozoo übermittelt, bietet yoozoo dem Kunden den Abschluss einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten an. Diese wird gesondert abgeschlossen.
6.4. “Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, die als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere die Regelungen dieses Vertrages. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die
6.4.1. der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen,
6.4.2. die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden
6.4.3. die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden,
6.4.4. die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder
6.4.5. die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressatin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil
der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.
6.5. Die empfangende Partei verpflichtet sich sämtliche vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.
6.6. yoozoo ist berechtigt den Kunden als Referenzkunden unter Nutzung seines Logos auf den Webseiten von yoozoo, in ihren Social Media Auftritten und in ihrer sonstigen Selbstdarstellung zu benennen und beliebige vom Kunden eingereichte Bilder und Videos sowie deren bearbeitete Fassungen zur Bewerbung der Leistungen von yoozoo zu verwenden. Insofern räumt der Kunde yoozoo das nicht-exklusive, weltweite, zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung in allen Medien sowie auf Veranstaltungen und Messen zu verwenden, soweit der Kunde einer Nennung nicht ausdrücklich widerspricht. Darüber hinaus darf yoozoo die eingereichten Bilder für rein interne technische Verbesserung
der Systeme von yoozoo verwenden.
7. Haftung & Gewährleistung
7.1. yoozoo haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet yoozoo im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
7.3. Im Übrigen haftet yoozoo nur, soweit durch yoozoo schuldhaft eine Kardinalspflicht verletzt wurde. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
7.4. Im Fall einer Haftung nach Ziffer 7.3 ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
7.5. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7.6. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 BGB) ist ausgeschlossen.
7.7. Die Verarbeitung durch das yoozoo System befreit den Kunden nicht von der Klärung und Einholung der Rechte an den bei yoozoo eingereichten Bildern und Videos. Insbesondere im Hinblick auf etwaige Urheberrechte, wie das Bearbeitungsrecht, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, und etwaiger sichtbarer Marken und Logos hat der Kunde die notwendigen Rechte von Dritten zu erwerben und sichert den Erwerb gegenüber yoozoo zu.
8. Laufzeit
8.1. Die Vertragslaufzeit ist unbeschränkt und der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Tagen ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen.
8.2. Die Kündigung bedarf der Textform.
8.3. Die vertraglich eingeräumten Rechte verbleiben bei den jeweiligen Parteien auch nach Kündigung des Vertrages.
8.4. yoozoo wird die Bild- und Videodaten des Kunden nach Beendigung für mind. 2 Wochen aufbewahren und behält sich danach das Recht vor, die Daten im eigenen Ermessen oder nach entsprechender Anweisung vom Kunden zu löschen.
9. Änderungen der Nutzungsbedingungen
9.1. yoozoo behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich ist und den Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage. Änderungen und Fortentwicklungen der yoozoo Services können ebenso eine Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen notwendig machen.
9.2. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen wird mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf die Anpassung der Nutzungsbedingungen durch Bekanntgabe per E-Mail an den Ansprechpartner.
9.3. Der Kunde hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber yoozoo zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den Kündigungsregelungen dieses Vertrages außerordentlich zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.
9.4. yoozoo wird den Kunden in der Information über die Änderungen der Nutzungsbedingungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, gesondert hinweisen.
10. Sonstiges
10.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz der yoozoo, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
10.2. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
10.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
10.4. yoozoo ist berechtigt diesen Vertrag durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Kunden auf eine Gesellschaft zu übertragen, soweit diese zu mindestens 50% im Eigentum der yoozoo steht oder direkt oder indirekt mind. 50% der Anteile an der yoozoo hält. Im Fall einer solchen Übertragung tritt die übernehmende Gesellschaft in alle Rechte und Pflichten der yoozoo ein, wobei die yoozoo für etwaige zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Verbindlichkeiten auch weiterhin gesamtschuldnerisch mit der Übernehmerin haftet.
10.5. Sollte eine Regelung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.